Bestehend aus 19 Monaten zu je 19 Tagen mit vier Schalttagen (fünf im Schaltjahr). Der erste Tag des Jahres entspricht dem Frühlingsäquinoktium. Die Bahá'í-Ära (B.Ä.) beginnt mit dem 21. März 1844, dem Jahr der Erklärung des Báb. Dazu einige Texte aus dem Kitáb-i-Aqdas und zugehörigen Erläuterungen:
»Der Badí‘-Kalender beruht auf dem Sonnenjahr von 365 Tagen, 5 Stunden und etwa 50 Minuten. Das Jahr besteht aus 19 Monaten zu je 19 Tagen, zusammen 361 Tage, dazu vier zusätzliche Tage (in Schaltjahren fünf). Der Báb hat den Platz dieser Schalttage im neuen Kalender nicht ausdrücklich bestimmt. Der Kitáb-i-Aqdas löst diese Frage, indem er den »überzähligen« Tagen einen festen Platz im Kalender unmittelbar vor dem Fastenmonat A‘lá zuweist.«
»Aller Feste Krönung sind die beiden Größten Feste und die beiden anderen Feste, die auf die Zwillingstage fallen.«
»Dieser Absatz führt vier große Feste des Bahá'í-Jahres ein. Die von Bahá'u'lláh als die "beiden Größten Feste" bezeichneten sind erstens das Ridván-Fest, das an Bahá'u'lláhs Verkündigung Seiner prophetischen Sendung im Garten Ridván bei Baghdád während zwölf Tagen im April und Mai 1863 erinnert, von Ihm als "der König der Feste" bezeichnet, und zweitens die Verkündigung des Báb im Mai 1844 in Shiráz. Der erste, neunte und zwölfte Tag des Ridván-Festes sind, desgleichen der Tag der Verkündigung des Báb.«
»Die "beiden anderen Feste" sind die Geburtstage Bahá'u'lláhs und des Báb. Im islamischen Mondkalender fallen sie auf zwei aufeinanderfolgende Tage: Bahá'u'lláh wurde am zweiten Tag des Monats Muharram 1233 d.H. (12. November 1817) geboren, der Báb am ersten Tag desselben Monats 1235 d.H. (20. Oktober 1819). Sie werden deshalb als "die Zwillingsgeburtstage" bezeichnet. Bahá'u'lláh sagt, dass sie vor Gott als ein Tag gelten. Sollten sie auf die Fastenzeit fallen, so gilt nach Bahá'u'lláh das Fastengebot für diese Tage nicht.«
»Im Bahá'í-Kalender tragen der erste Monat des Jahres und der erste Tag jedes Monats den Namen "Bahá". Der Tag Bahá des Monats Bahá ist somit das Bahá'í-Neujahr, Naw-Rúz, vom Báb als Festtag bestimmt und von Bahá'u'lláh bestätigt.«
»Über die sieben Feiertage hinaus, die diese Abschnitte des Kitáb-i-Aqdas verordnen, wurde zu Lebzeiten Bahá'u'lláhs der Jahrestag des Märtyrertodes des Báb als Feiertag begangen. Entsprechend führte Abdu'l-Bahá das Gedenken an das Hinscheiden Bahá'u'lláhs ein, so dass es insgesamt neun Feiertage gibt. Zwei weitere Gedenktage sind der Tag des Bundes und der Jahrestag des Hinscheidens Abdu'l-Bahás. Sie werden festlich begangen, sind aber nicht arbeitsfrei.«
(Bahá'u'lláh, 'Kitáb-i-Aqdas')
Siehe auch: Ayyám-i-Há – Die Tage jenseits der Zeit
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