Das Universale Haus der Gerechtigkeit gibt der weltweiten Bahá'í-Gemeinschaft spirituelle Führung und leitet die administrativen Aktivitäten der weltweiten Bahá'í-Gemeinde. Es erlässt Gesetze zu Themen, die in den Bahá'í-Schriften nicht behandelt werden und setzt dort verankerte, aber bisher noch nicht gültig gewesene in Kraft. Es ist von Bahá'u'lláh eingesetzt und auch für die heiligen Stätten der Bahá'í und das administrative Funktionieren des Weltzentrums verantwortlich. In Seinem Testament erläuterte ‘Abdu’l-Bahá seine Funktionen und bekräftigte, dass es unfehlbar geführt wird.
»Im April 1963 wurde diese Körperschaft errichtet, die durch geheime, dreistufige Mehrheitswahl aus den wahlberechtigten Bahá’í der ganzen Welt gebildet wird. Bahá’u’lláhs offenbartes Wort schafft zusammen mit den Erläuterungen und Interpretationen des »Mittelpunktes des Bundes« und des »Hüters der Sache Gottes« das bindende Bezugssystem des Universalen Hauses der Gerechtigkeit und seine feste Grundlage.«
(Einführung zu Bahá'u'lláhs Kitáb-i-Aqdas)
Es wird alle fünf Jahre auf dem internationalen Bahá'í-Kongress gewählt, wenn die Wähler, ein Gremium, das aus allen derzeitigen Mitgliedern der Bahá'í-Verwaltungsräte für Nationen und Regionen (allgemein bekannt als Nationale Geistige Räte) besteht, in Haifa, Israel, zusammenkommen und in geheimer Abstimmung für seine neun Mitglieder abstimmen. Freie Stellen während einer Amtszeit werden durch Briefwahlen besetzt. Die Mitgliedschaft im Universalen Haus der Gerechtigkeit, das aus neun Personen besteht, die aus allen Teilen der Welt kommen können, ist aus Gründen, die Bahá'u'lláh und ‘Abdu’l-Bahá nicht erklärt haben, auf Männer beschränkt; es ist die einzige Bahá'í-Einrichtung, die so eingeschränkt ist. Sie wurde erstmals 1963 gewählt und hat ihren ständigen Sitz auf dem Berg Karmel.
»Das Universale Haus der Gerechtigkeit, von dem der Hüter sagte, dass es von der Nachwelt als die "letzte Zufluchtsstätte einer wankenden Zivilisation" angesehen würde, ist jetzt in Abwesenheit des Hüters die einzige unfehlbar geführte Institution auf der Welt, der sich alle zuwenden müssen. Auf ihm lastet die Verantwortung, Einheit und Fortschritt der Sache Gottes in Übereinstimmung mit dem offenbarten Wort zu sichern. Es gibt Aussagen des Meisters und des Hüters, die besagen, dass das Universale Haus der Gerechtigkeit - neben seiner Stellung als höchste gesetzgebende Körperschaft des Glaubens - auch die Körperschaft ist, der sich alle zuwenden müssen, der "Gipfel" der Bahá'í-Verwaltungsordnung und "das oberste Organ des Bahá'í-Gemeinwesens". Der Hüter hat in seinen Schriften die grundlegenden Aufgaben bezeichnet, die dem Universalen Haus der Gerechtigkeit zufallen; darunter die Ausarbeitung künftiger weltweiter Lehrpläne, die administrative Leitung des Glaubens und die Führung, Organisation und Vereinheitlichung der Angelegenheiten der Sache auf der ganzen Welt. Außerdem macht der Hüter in Gott geht vorüber folgende Aussage: "Das Kitáb-i-Aqdas … überliefert der Nachwelt nicht nur die Grundgesetze und Verordnungen, auf denen der Bau Seiner künftigen Weltordnung ruhen muss, sondern überträgt darüberhinaus Seinem Nachfolger die Aufgabe der Auslegung und bestimmt die notwendigen Einrichtungen, die allein die Unversehrtheit und Einheit Seines Glaubens gewährleisten können." Er hat auch in Die Sendung Bahá'u'lláhs geschrieben, dass die Mitglieder des Universalen Hauses der Gerechtigkeit "und nicht die Gesamtheit ihrer unmittelbaren oder mittelbaren Wähler zu Empfängern der göttlichen Führung" werden, "die für diese Offenbarung Herzblut und eigentlicher Schutz zugleich ist".«
(Botschaft des Universalen Hauses der Gerechtigkeit, 27. Mai 1966)
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