Glossar der auf dieser Seite verwendeten Begriffe

Im Bahá'í-Glauben verwendete Begriffe

Name des Begriffes: Geistige Räte

Beschreibungen des Begriffes:

Verwaltungsinstitutionen der Weltordnung Bahá'u'lláhs

Anders als die Kirchenorganisationen sind diese Bahá'í-Körperschaften eher soziale als kirchliche Einrichtungen, d.h., sie wenden das Gesetz der Beratung auf alle Fragen und Schwierigkeiten an, die sich unter den Bahá'í erheben, und die nicht vor das Zivilgericht gebracht werden sollen, und suchen Einigkeit sowie Gerechtigkeit in der Gemeinde zu fördern. Der Geistige Rat ist in keiner Weise mit dem Priestertum oder der Geistlichkeit gleichbedeutend, ist aber verantwortlich für das Hochhalten der Lehren, die Anregung zu tätigem Dienst, das Abhalten von Versammlungen, die Aufrechterhaltung der Einheit, die treuhänderische Verwaltung des Bahá'í-Eigentums für die Gemeinde und deren Vertretung in ihren Beziehungen zur Öffentlichkeit und zu anderen Bahá'í-Gemeinden. Geistige Räte werden auf örtlicher, nationaler und internationaler Ebene gewählt.

»Dass die Geistigen Räte von heute zu gegebener Zeit durch die Häuser der Gerechtigkeit ersetzt werden, dass es sich im Grunde um dieselben und keine besonderen Körperschaften handelt, hat ‘Abdu’l-Bahá selbst vollauf bestätigt. In einem Sendschreiben an die Mitglieder des ersten Geistigen Rates von Chicago, der ersten gewählten Bahá'í-Körperschaft in den Vereinigten Staaten, hat Er sie als die Mitglieder des »Hauses der Gerechtigkeit« für jene Stadt angesprochen und so mit Seiner eigenen Feder über jeden Zweifel hinaus die Identität der gegenwärtigen Geistigen Räte und der Häuser der Gerechtigkeit, von denen Bahá'u'lláh sprach, bestätigt. Aus Gründen, die unschwer zu durchschauen sind, wurde es als ratsam erachtet, den gewählten Vertretern der Bahá'í-Gemeinden in aller Welt die vorübergehende Bezeichnung Geistige Räte zu geben – eine Benennung, die in dem Maße, wie die Bedeutung und die Ziele des Bahá'í-Glaubens besser verstanden und umfassender anerkannt werden, nach und nach durch die bleibende, passendere Bezeichnung Häuser der Gerechtigkeit ersetzt werden wird.«

(Shoghi Effendis 'Die Weltordnung Bahá'u'lláhs')

»In seiner sechsunddreißigjährigen Amtszeit errichtete Shoghi Effendi die Struktur der gewählten Geistigen Räte – der, wie sie der Kitáb-i-Aqdas nennt, »Häuser der Gerechtigkeit« in ihrem embryonischen Stadium – und leitete mit deren Unterstützung die systematische Inswerksetzung des Göttlichen Planes ein, den ‘Abdu’l-Bahá für die Verbreitung des Glaubens in der ganzen Welt aufgestellt hat. Auf der Grundlage der so gebildeten, festen Ordnungsstruktur setzte Shoghi Effendi zugleich die zur Wahl des Universalen Hauses der Gerechtigkeit erforderlichen Prozesse in Gang.«

(Kommentar zu Bahá'u'lláhs 'Kitáb-i-Aqdas')

»Es sollte aber auch bedacht werden, dass Nationale und örtliche Geistige Räte zwar göttliche Führung erhalten können, wenn sie in der Art und in dem Geist beraten, wie ‘Abdu’l-Bahá es beschreibt, dass sie aber an den ausdrücklichen Garantien der Unfehlbarkeit, die dem Universalen Haus der Gerechtigkeit verliehen wurden, nicht teilhaben.«

(Botschaft des Universalen Hauses der Gerechtigkeit, 7. Dezember 1969)

Siehe auch: Örtlicher Geistiger Rat.

Siehe auch: Nationaler Geistiger Rat.

Siehe auch: Bahá'í-Wahlen.

 

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