Um die Bahá'í-Gesetze zum Begräbnis besser zu verstehen, wollen wir erst etwas über die Seele des Menschen und ihr Fortleben nach dem Tode reflektieren:
In den Schriften Bahá'u'lláhs lesen wir:
»Nun zu deiner Frage über die Seele des Menschen und ihr Fortleben nach dem Tode. Wisse wahrlich, dass die Seele nach ihrer Trennung vom Leibe weiter fortschreitet, bis sie die Gegenwart Gottes erreicht, in einem Zustand und einer Beschaffenheit, die weder der Lauf der Zeiten und Jahrhunderte noch der Wechsel und Wandel dieser Welt ändern können. Sie wird so lange bestehen, wie das Reich Gottes, Seine Allgewalt, Seine Herrschaft und Macht bestehen werden. Sie wird die Zeichen Gottes und Seine Eigenschaften offenbaren, Seine Gnade und Huld enthüllen.«
Abdu'l-Bahá erklärt im Buch 'Und zu Ihm kehren wir zurück' dazu:
»Was die Seele des Menschen nach dem Tod betrifft, so bewahrt sie den Grad der Reinheit, zu dem sie sich während des Lebens im physischen Körper entfaltet hat, und nach ihrer Befreiung vom Körper bleibt sie vom Meer der Gnade Gottes überflutet.«
»Die Geheimnisse, die der Mensch in dieser irdischen Welt nicht beachtet, wird er in der himmlischen Welt entdecken, und dort wird ihm das Geheimnis der Wahrheit kund. Wieviel mehr noch wird er Personen, denen er verbunden war, wieder erkennen oder entdecken! Ohne Zweifel werden die heiligen Seelen, die zu reinem Schauen gelangen und mit Einblick begnadet sind, im Königreich des Lichts mit allen Geheimnissen vertraut, und sie werden nach der Gabe trachten, die Wirklichkeit jeder großen Seele zu bezeugen. Ja, sie werden die Schönheit Gottes in jener Welt deutlich schauen. Ebenso werden sie alle Freunde Gottes aus alter und neuer Zeit in der himmlischen Versammlung finden.«
Da der Körper der Tempel des Geistes war, können wir die Aussage des Báb verstehen:
»der tote Körper sollte mit größter Ehrfurcht und Respekt behandelt werden.«
Die Bahá'í-Gesetze zum Begräbnis sind auf einige Grundprinzipien beschränkt, Details werden dem Ermessen des Einzelnen überlassen, aber im Allgemeinen wird Einfachheit gefördert, und es wird darauf geachtet, starre Verfahren und Rituale zu vermeiden.
Das Universale Haus der Gerechtigkeit schreibt:
»Die Freunde sollten selbstverständlich über die Bestattungsgesetze des Bahá'í-Glaubens informiert sein. Sie sollen ermutigt werden, alles in ihren Kräften Stehende zu tun, um sicherzustellen, dass sie nach ihrem Tode gemäß den Bahá'í-Gesetzen beerdigt werden. Es ist nicht immer möglich, dies durch Erklärung in einem Testament zu gewährleisten.«
»Die Bestattung der Toten ist eine Angelegenheit von ernster Feierlichkeit und großer Wichtigkeit; ... der örtliche Geistige Rat hat die Verantwortung, ... dass das Gebet für die Toten gesprochen wird, und dass die Beerdigung in einer einfachen und würdigen Weise, die der Gemeinde zur Ehre gereicht, durchgeführt wird.«
Das Universale Haus der Gerechtigkeit schreibt hierzu:
»Die derzeit einzigen, allgemein verbindlichen Vorschriften für die Bestattung der Toten bestehen darin, den Leichnam in einem Sarg zu beerdigen (nicht einzuäschern), ihn nicht weiter als eine Stunde Wegs vom Ort des Todes zu verbringen, und das Totengebet zu sprechen, wenn der Verstorbene Gläubige über 15 Jahre alt ist.«
Bahá'u'lláh verordnet im 'Kitáb-i-Aqdas',
»... dass die Toten in Särgen aus Kristall, aus hartem, widerstandsfähigem Stein oder aus feinem, haltbarem Holz beerdigt werden« sollen. Shoghi Effendi erläutert, dass diese Bestimmungen Ehrfurcht vor dem Menschenleib, der »vormals durch die unsterbliche Menschenseele geadelt« war, bedeuten.
Weiterhin verordnete Bahá'u'lláh im 'Kitáb-i-Aqdas', den Leichnam nicht »mehr als eine Stunde Weges aus der Stadt zu bringen.«, Er sagt, dass die Dauer von einer Stunde unabhängig vom Transportmittel ist. Er sagt aber: »Je früher das Begräbnis stattfindet, desto angemessener und annehmbarer ist es.«
Im Falle, dass der Tod auf hoher See eintritt, sind die Erdbestattungsgesetze des Bahá’í-Glaubens nicht bindend.
»Bis zum Zeitpunkt des Erlassens eines solchen Gesetzes«, so das Haus der Gerechtigkeit, »sollen sich die Freunde beim Eintreten solcher Fälle an die unter solchen Umständen geltenden zivilen oder maritimen Gesetze halten. Falls das Festland erreichbar ist, muss der Leichnam selbstverständlich am nächstgelegenen geeigneten Ort an Land bestattet werden.«
In den Schriften Shoghi Effendis heißt es:
»Die Vorbereitung des Körpers für die Beerdigung besteht aus der sorgfältigen Waschung und der Einhüllung in ein Tuch aus weißem Stoff, vorzugsweise aus Seide.«
Im 'Kitáb-i-Aqdas' verordnet Bahá'u'lláh, dass
»der Verstorbene in fünf Tücher aus Seide oder Baumwolle gehüllt werde. Wer über begrenzte Mittel verfügt, für den genügt ein einziges Tuch aus einem der beiden Stoffe.«
Bahá'u'lláh verordnet, dass an den Finger von Männern wie Frauen ein gravierter Ring gesteckt werden soll mit der Inschrift: »Von Gott kam ich und zu Ihm kehre ich zurück, losgelöst von allem außer Ihm, und halte mich fest an Seinem Namen, der Barmherzige, der Mitleidvolle.« Dies gilt nur für Bahá'í, die das Reifealter (d.h. 15 Jahre) erreicht haben.
Shoghi Effendi betont:
»Im Lichte der Bahá'í-Lehren scheint klar zu sein, dass der Leichnam nicht einbalsamiert werden darf. ...«
Wer seinen Körper der medizinischen Forschung, d.h. dem Dienst an der Menschheit zur Verfügung stellen möchte … und dementsprechend in seinem Testament die notwendigen Vorkehrungen trifft, vollbringt „eine lobenswerte Tat“. Allerdings sollte der Gläubige in diesem Fall sicherstellen, dass seine sterblichen Überreste nicht verbrannt und nicht mehr als eine Stunde vom Sterbeort weggebracht werden.
Abdu’l-Bahá erläuterte, dass die Erdbestattung die natürliche Art der Zersetzung ist:
»... Der Körper des Menschen nimmt allmählich Gestalt an und muss auf ähnliche Weise allmählich zersetzt werden. Dies entspricht der wahren, naturgemäßen Ordnung und dem göttlichen Gesetz. ... die durch himmlischen Befehl vorgeschriebene göttliche Ordnung verlangt, dass dieser Körper nach dem Tod von einem Stadium in das nächste, von den früheren verschiedene, übergeht, so dass er sich gemäß den in dieser Welt bestehenden Beziehungen schrittweise mit anderen Elementen verbinden und vermischen kann und dabei Entwicklungsstufen durchwandert, bis er im Pflanzenreich ankommt, wo er zu Gewächsen und Blumen wird und sich in edle Paradiesesbäume voll Duft und von schönster Farbe entfaltet.«
Shoghi Effendi schreibt, dass:
»... die Freunde nachdrücklich darum gebeten werden sollten, als einen Akt ihres Glaubens Vorkehrungen gegen eine Feuerbestattung ihrer sterblichen Überreste zu treffen.«
Das Totengebet ist für die Bahá'í das einzige in Gemeinschaft zu sprechende Pflichtgebet. Es wird in der Zeit nach dem Eintritt des Todes und vor der Beisetzung von einem Gläubigen gesprochen, während alle Anwesenden schweigend dabei stehen, dieses Gebet darf auch bei Kindern gesprochen werden. Im Totengebet sind von Gott, dem Offenbarer der Verse, sechs besondere Abschnitte herabgesandt.
Bahá'u'lláh offenbarte dieses Gebet im 'Kitáb-i-Aqdas', wie folgt:
(Ist der Verstorbene ein Mann, ist dieser Vers zu sprechen.)
O mein Gott! Dies ist Dein Diener und Deines Dieners Sohn, der an Dich und Deine Zeichen glaubt und Dir sein Angesicht zuwendet, völlig losgelöst von allem außer Dir. Du bist wahrlich der Barmherzigste aller Barmherzigen.
O Du, der Du den Menschen die Sünden vergibst und ihre Fehler verbirgst, verfahre mit ihm, wie es dem Himmel Deiner Freigebigkeit und dem Meere Deiner Gnade entspricht. Nimm ihn auf in das Reich Deines allüberragenden Erbarmens, das der Erschaffung von Erde und Himmel voranging. Es ist kein Gott außer Dir, dem Immervergebenden, dem Großmütigsten.
(Bei einer Frau, ist dieser Vers zu sprechen.)
O mein Gott! Dies ist Deine Magd und die Tochter Deiner Magd, die an Dich und Deine Zeichen glaubt und Dir ihr Angesicht zuwendet, völlig losgelöst von allem außer Dir. Du bist wahrlich der Barmherzigste aller Barmherzigen.
O Du, der Du den Menschen die Sünden vergibst und ihre Fehler verbirgst, verfahre mit ihr, wie es dem Himmel Deiner Freigebigkeit und dem Meere Deiner Gnade entspricht. Nimm sie auf in das Reich Deines allüberragenden Erbarmens, das der Erschaffung von Erde und Himmel voranging. Es ist kein Gott außer Dir, dem Immervergebenden, dem Großmütigsten.
Gewöhnlich werden auch Auszüge aus Bahá'í-Schriften und zusätzliche Gebete gelesen.
Shoghi Effendi erklärte, dass der Verstorbene mit dem Gesicht in der Gebetsrichtung, d.h. mit den Füßen in Richtung zur Qiblih (´Akká) beerdigt werden sollte.
Das Universalen Hauses der Gerechtigkeit erklärt zum Erwerb von Land für einen Bahá'í-Friedhof: dies kann
»großenteils von den örtlichen Verhältnissen abhängigen. ... Wenn die Richtung der Gräber in den Friedhöfen in bestimmten Grabfeldern [die Bestattung in Gebetsrichtung] nicht zulässt, kann der Geistige Rat entweder die Möglichkeit des Erwerbes eines eigenen Friedhofes oder die Reservierung eines Bereiches in einem vorhandenen Friedhof für die Bestattung der Bahá'í in Betracht ziehen.«
Abdu’l-Bahá sagt:
»... die Gräber sollten nicht miteinander verbunden sein, sondern jedes sollte innerhalb seiner Umrandung mit Blumen bepflanzt werden.«
Das Bahá'í-Gesetz verbietet nicht das Begräbnis eines Bahá'í auf einem Nicht-Bahá'í-Friedhof oder das Begräbnis von Nicht-Bahá'ís in Bahá'í-Begräbnisstätten.
Der Grabstein kann zusätzlich neben dem Namen des Verstorbenen mit einem neunzackigen Stern (der neunzackige Stern repräsentiert den numerischen Wert des Wortes Bahá) gekennzeichnet und / oder einem entsprechenden Auszug aus den Bahá'í-Schriften beschriftet sein.
Die Kosten für eine Bestattung werden normalerweise durch den Nachlass des Verstorbenen gedeckt, aber wenn die Familie nicht über ausreichende finanzielle Mittel verfügt, liegt es in der Verantwortung der Bahá'í-Institutionen, finanzielle Unterstützung für eine würdige Bestattung anzubieten.
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